Verwaltungsangestellte
Was machen Verwaltungsangestellte?
Autos an- und abmelden, Personalausweise beantragen und verlängern, Baugenehmigungen und Sozialhilfeleistungen beantragen – für all diese Dinge geht man aufs Rathaus oder zum Landratsamt. Dort kümmern sich Verwaltungsfachangestellte um alle Anträge, Genehmigungen oder auch Urkunden. Sie kennen die Gesetze und wissen, wie sie dem Bürger helfen können. Die Tätigkeiten erfordern neben rechtlichen Kenntnissen im jeweiligen Arbeitsbereich auch zunehmend betriebs- und finanzwirtschaftliches Denken. Bürgernähe ist notwendig; sie stellt Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit der einzelnen Verwaltungsmitarbeiter/innen. So ist schon heute vielfach ein/e Verwaltungsmitarbeiter/in Ansprechpartner/in für unterschiedliche Anliegen eines Bürgers.
Auszubildende werden in der Berufsschule und vom Ausbildenden (z.B. Gemeinde, Landkreis) ausgebildet (duales System).
Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich in der Ausbildungsstätte, also beim Ausbildenden, statt.
Zur Ergänzung und Vertiefung der betrieblichen Ausbildung sind die zu erlernenden Kenntnisse und Fertigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln.
Diese dienstbegleitende Unterweisung (überbetriebliche Ausbildung) wird durch die Bayerische Verwaltungsschule in Volllehrgängen mit insgesamt 540 Unterrichtsstunden durchgeführt.
Verwaltungsfachangestellte …
- beraten Bürger und Organisationen
- erledigen Verwaltungsaufgaben kundenorientiert und nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit
- stellen Urkunden aus, z.B. Reisepässe, Personalausweise
- arbeiten mit Kollegen verschiedener Behörden zusammen
- beschaffen und bewirtschaften Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten
- planen und organisieren Arbeitsprozesse in ihrem Aufgabenbereich
- bearbeiten Vorgänge mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationssysteme
- erheben, verarbeiten und werten Daten aus, ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften an
- bearbeiten Personalangelegenheiten und berechnen Entgelte
- wirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit und bearbeiten Zahlungsvorgänge
- übernehmen Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen
Umfassende Beschreibungen zu Ausbildung, Tätigkeit, rechtlichen Rahmenbedingen, Adressen u.v.m zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie in den Berufsinfomationen der Bundesagentur für Arbeit unter BERUFENET.
Fächer
Pflichtunterricht:
Allgemeinbildender Unterricht:
- Religionslehre
- Deutsch
- Sozialkunde
- Sport
Fachlicher Unterricht:
- Verwaltungshandeln
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Personalwesen
- Rechnungswesen
- Textverarbeitung
- Englisch
Wahlunterricht:
Zur Zeit nicht angeboten.
Unterrichtstage
Der Unterricht findet als Blockunterricht statt. In jeder Jahrgangsstufe werden die Schüler in zwei Blockabschnitten von insgesamt 13 Wochen unterrichtet. Im Blockuntericht wird von Montag bis Freitag unterrichtet.
Der Blockplan für die Verwaltungsfachangestellte kann im Bereich Schule | Unterricht heruntergeladen werden.
Stundentafel
Fächer | Jgst. 10 | Jgst. 11 | Jgst. 12 |
Religion | 3 | 3 | 3 |
Deutsch | 3 | 3 | 3 |
Sozialkunde | 3 | 3 | 3 |
Sport | 2 | 2 | 2 |
Zwischensumme | 11 | 11 | 11 |
Verwaltungshandeln | 8 | 9 | 9 |
Verwaltungsbetriebswirtschaft | 8 | 7 | 7 |
Personalwesen | 4 | 3 | 3 |
Rechnungswesen | 3 | 4 | 4 |
Textverarbeitung | 2 | 2 | 2 |
Englisch | 3 | 3 | 3 |
Zwischensumme | 28 | 28 | 28 |
Gesamtsumme | 39 | 39 | 39 |
Bücherliste
Die in der Bücherliste aufgeführten Bücher sind für den Unterricht an der Ludwig-Erhard-Schule verbindlich.
Prüfungen
In jedem Fach erhält der Auszubildende im Jahreszeugnis eine Note. Die Zahl der Leistungsnachweise ist unterschiedlich in den einzelnen Fächern. Schulaufgaben und mündliche Leistungsnachweise ergeben zusammen die Jahresfortgangsnote.
Schulaufgaben | |||
Fächer | Jgst. 10 | Jgst. 11 | Jgst. 12 |
Religion | 1 | 1 | 1 |
Deutsch | 1 | 1 | 1 |
Sozialkunde | 1 | 1 | 1 |
Verwaltungshandeln | 2 | 2 | 2 |
Verwaltungsbetriebswirtschaft | 2 | 2 | 2 |
Personalwesen | 1 | 1 | 1 |
Rechnungswesen | 1 | 1 | 1 |
Textverarbeitung | 1 | 1 | 1 |
Englisch | 1 | 1 | 1 |
Zwischen- und Abschlussprüfungen
Die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) nimmt am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung ab.
Zwischenprüfung:
Termin: Mitte des zweiten Ausbildungsjahres (meist im Monat März)
Zeit: 180 Minuten
Fächer:
- Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
- Haushaltswesen und Beschaffung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Abschlussprüfung:
Termin: Ende des dritten Ausbildungsjahres (meist im Monat Mai/Juni)
Schriftliche Prüfung:
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten)
- Verwaltungsbetriebswirtschaft (120 Minuten)
- Personalwesen (120 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)
Praktische Prüfung:
- Fallbezogene Rechtsanwendung (45 Minuten)
Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach einer mehrjährigen Bewährungszeit können geeignete Verwaltungsfachangestellte den Angestelltenlehrgang II des Studieninstitutes besuchen, der mit der zweiten Verwaltungsprüfung abschließt. Diese Qualifikation hat in der Verwaltung fast die Bedeutung eines Fachhochschulabschlusses und ist Voraussetzung für einen entsprechenden beruflichen Aufstieg.
Es ist möglich, an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Dortmund das Verwaltungs- oder Kommunaldiplom bzw. den Abschluss eines Dipl.-Betriebswirtes (VWA) zu erwerben.
Seit dem Jahr 2009 erwerben Verwaltungsfachangestellte mit erfolgreichem Abschluss, einer zumiondest zweijährigen Berufsausbildung und anschließend mindestens dreijährigen Berufspraxis jeweils in einem dem Beruf verwandten Bereich den fachgebundenen Hochschulzugang. Welche Studiengänge fachgebunden belegt werden können, hängt vom Angebot der Hochschulen ab und müssen an der jeweiligen Hochschule erfragt werden. Bisher angebotene Studienrichtungen sind Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik, Tourismus und Teilbereiche der Rechtswissenschaften. Die Studieneignung ist allerdings durch die Hochschulen noch in einem besonderen Verfahren, entweder in einem Eignungsverfahren oder in einem Probestudium, festzustellen.