Verwaltungsfachangestellte/-r
Der Unterricht findet als Blockunterricht statt. In jeder Jahrgangsstufe werden die Schüler in zwei Blockabschnitten von jeweils ca. 6 Wochen unterrichtet. Die Termine für den Blockunterricht für das laufende Schuljahr finden sie hier.
Eine Heimunterbringung in der Blockzeit ist möglich.
Stundentafel
Fächer | Jahrgangsstufen | ||
10. Klasse | 11. Klasse | 12. Klasse | |
Deutsch | 3 | 3 | 3 |
Sozialkunde | 3 | 3 | 3 |
Englisch | 3 | 3 | 3 |
Religionslehre | 3 | 3 | 3 |
Textverarbeitung | 2 | 2 | 2 |
Sport | 2 | 2 | 2 |
Rechnungswesen | 3 | 4 | 4 |
Personalwesen | 4 | 3 | 3 |
Verwaltungshandeln | 8 | 9 | 9 |
Verwaltungsbetriebswirtschaft | 8 | 7 | 7 |
Zusammen | 39 | 39 | 39 |
Personalwesen
Die Schüler/-innen orientieren sich in der für sie neuen Lebenssituation und gestalten ihre Berufsausbildung selbst- und verantwortungsbewusst mit. Sie wenden für die Berufsausbildung wesentliche rechtliche Bestimmungen an. Sie erkennen die zentrale Bedeutung der Mitarbeiter für die Ziel-erreichung der Verwaltung, wirken bei Einstellungsverfahren, bei der Mitarbeiter-betreuung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit. Sie wenden die Rechtsgrundlagen für die Ermittlung des Einkommens im öffentlichen Dienst an und berechnen die Arbeitsentgelte.
Rechnungswesen
Die Schüler/innen beschäftigen sich mit den Grundlagen der kaufmännischen Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung als Organisationsform des Rechnungswesens in privatwirtschaftlich organisierten öffentlich-rechtlichen Unternehmen bzw. gemeindlichen Wirtschaftsbetrieben. Die Schüler buchen Geschäftsfälle der öffentlichen Verwaltung doppisch (gemäß KommHV-Doppik).
Verwaltungsbetriebswirtschaft
Das Fach Verwaltungsbetriebswirtschaft umfasst folgende berufsspezifische Lernfelder: Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten. Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten. Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen. Öffentliche Leistungen in alternativ rechtlichen Formen erbringen.
Verwaltungshandeln
Die berufsspezifischen Lernfelder sind: Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen. Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen. Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen. Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten. Den Schwerpunkt bildet die fallbezogene Rechtsanwendung. Dabei erlernen die Schüler eine sachkundige und situationsgerechte Beratung der Bürger.
Hier finden Sie den Rahmenlehrplan
, die Lehrplanrichtlinien für Bayern
und die Ausbildungsordnung.
Triales statt duales System?
Die Auszubildenden werden in der Berufsschule und vom Ausbildenden (z.B. Gemeinde, Stadt, Landkreis) ausgebildet (duales System). Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich in der Ausbildungsstätte, also beim Ausbildenden, statt. Allerdings werden zur Ergänzung und Vertiefung der betrieblichen Ausbildung die zu erlernenden Kenntnisse und Fertigkeiten zusätzlich in einer dienstbegleitenden Unterweisung vermitteln. Diese dienstbegleitende Unterweisung findet durch die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) statt. Folglich sind an der Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten nicht nur zwei, sondern drei Partner regelmäßig beteiligt. Die Unterrichtszeiten an der BVS schließen sich meist an den Blockunterricht der Berufsschule an.
Weiterbildungsmöglichkeiten
- Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt/in) oder
- Lehrgang zum Verwaltungsbetriebswirt
Sie erhalten hierzu nähere Informationen auf der Seite der BVS.
Seit dem Jahr 2009 erwerben Verwaltungsfachangestellte mit erfolgreichem Abschluss, einer zumindest zweijährigen Berufsausbildung und anschließend mindestens dreijährigen Berufspraxis jeweils in einem dem Beruf verwandten Bereich den fachgebundenen Hochschulzugang. Welche Studiengänge fachgebunden belegt werden können, hängt vom Angebot der Hochschulen ab und müssen an der jeweiligen Hochschule erfragt werden. Bisher angebotene Studienrichtungen sind Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik, Tourismus und Teilbereiche der Rechtswissenschaften. Die Studieneignung ist allerdings durch die Hochschulen noch in einem besonderen Verfahren, entweder in einem Eignungsverfahren oder in einem Probestudium, festzustellen.