Nach Art. 70 BayEUG ist an jeder Berufsschule ein Berufsschulbeirat zu bilden. Der Berufsschulbeirat hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen Schule, Schülern, Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieb, Arbeitswelt und Wirtschaft zu fördern.
Insbesondere berät der Berufsschulbeirat Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab.
Dem Berufsschulbeirat ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben
- zu wesentlichen Fragen der Schulorganisation
- zu Baumaßnahmen im Bereich der Schule
- zum Erlass von Verhaltensregeln (z.B. Hausordnung)
- zur Festlegung der Pausenordnung und – verpflegung und
- zu Grundsätzen der Schulsozialarbeit …
Dem Berufsschulbeirat gehören der Schulleiter, ein Vertreter des Aufwandsträgers, drei hauptamtliche Lehrkräfte als Vertreter der Lehrkräfte, ein Vertreter der Schüler, ein Vertreter der Eltern, zwei Vertreter der Arbeitgeber, zwei Vertreter der Arbeitsnehmer und zwei Vertreter der zuständigen Stellen an. Darüber hinaus sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Berufsschulbeirates die Vertreter der beteiligten Religionsgemeinschaften, die Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Schularzt sowie ein Vertreter der Berufsberatung berechtigt.
Im Einzelfall kann der Berufsschulbeirat sachkundige Personen zu seiner Beratung zuziehen. Die Amtszeit des Berufsschulbeirates beträgt 2 Jahre. Er tritt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, zusammen.
Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.